Rauchmelder installieren & warten lassen

Rauchmelder retten Leben. Wir beraten, liefern und installieren zuverlässige Rauchwarnmelder nach den gesetzlichen Vorgaben in Baden-Württemberg und Bayern – fachgerecht, normgerecht und passend für Ihr Objekt.

Lebenswichtige Frühwarnsysteme – gesetzlich vorgeschrieben

Rauchmelder erkennen Brandrauch schon in der Entstehungsphase und warnen frßhzeitig vor gefährlichen Situationen. In Baden-Wßrttemberg und Bayern besteht eine gesetzliche Einbaupflicht fßr private Wohnräume, Pflegeeinrichtungen, Hotels sowie alle Bereiche, in denen Personen schlafen. Wir unterstßtzen Sie dabei, Ihr Objekt sicher und regelkonform auszustatten.

Unsere Leistungen rund um Rauchmelder

Was schreibt die Landesbau­ordnung vor?

  • Pflicht in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen fĂźhren

  • Einbaupflicht seit 14.08.2007

  • Übergangsfrist endete am 31.12.2017

  • Pflicht in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäß Personen schlafen

  • Zusätzlich in Rettungswegen derselben Nutzungseinheit

  • Gilt auch fĂźr Hotels, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafbereichen

  • Einbaupflicht seit 23.07.2013 (Übergangsfrist: 31.12.2014)

  • Einbau: EigentĂźmer

  • Wartung: unmittelbarer Nutzer (z. B. Mieter)

Unsere Rauchmelder im Überblick

Optische Rauch­warnmelder

Für Wohnungen, Büros und Schlafräume – bewährte und langlebige Technologie.

Vernetzbare Rauchmelder

Ideal für größere Objekte oder Etagenwohnungen – alle Melder schlagen gleichzeitig Alarm.

Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie

Wartungsarm, langlebig und fĂźr Wohnbereiche empfohlen.

Funkrauch­melder

Perfekt bei schwierigen Gebäudestrukturen oder nachträglicher Ausstattung.

Häufig gestellte Fragen

Immer noch Fragen?

Wir beraten Sie gerne persönlich – telefonisch, per Mail oder im direkten Gespräch.

Ja, in Baden-WĂźrttemberg und Bayern besteht eine gesetzliche Einbaupflicht.

In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren zu Aufenthaltsräumen. In BW auch in Rettungswegen und bestimmten Einrichtungen.

Mindestens jährlich.

Ja, aber eine fachgerechte Installation wird empfohlen – insbesondere bei Vermietung oder dokumentationspflichtigen Gebäuden.