Rauchmelder installieren & warten lassen
Rauchmelder retten Leben. Wir beraten, liefern und installieren zuverlässige Rauchwarnmelder nach den gesetzlichen Vorgaben in Baden-WĂźrttemberg und Bayern â fachgerecht, normgerecht und passend fĂźr Ihr Objekt.
Lebenswichtige FrĂźhwarnsysteme â gesetzlich vorgeschrieben
Rauchmelder erkennen Brandrauch schon in der Entstehungsphase und warnen frßhzeitig vor gefährlichen Situationen. In Baden-Wßrttemberg und Bayern besteht eine gesetzliche Einbaupflicht fßr private Wohnräume, Pflegeeinrichtungen, Hotels sowie alle Bereiche, in denen Personen schlafen. Wir unterstßtzen Sie dabei, Ihr Objekt sicher und regelkonform auszustatten.
Unsere Leistungen rund um Rauchmelder
- Beratung zur Rauchmelderpflicht
- Lieferung geprĂźfter Marken-Rauchmelder
- Fachgerechte Montage & Installation
- Jährliche Wartung & Funktionsprßfung
- Dokumentation nach Vorgaben
- Austausch defekter oder ßberalterter Geräte
Was schreibt die Landesbauordnung vor?
Bayern (BayBO)
Pflicht in Schlafzimmern, Kinderzimmern und Fluren, die zu Aufenthaltsräumen fßhren
Einbaupflicht seit 14.08.2007
Ăbergangsfrist endete am 31.12.2017
Baden-WĂźrttemberg (LBO-BW)
Pflicht in Aufenthaltsräumen, in denen bestimmungsgemäà Personen schlafen
Zusätzlich in Rettungswegen derselben Nutzungseinheit
Gilt auch fßr Hotels, Pflegeeinrichtungen, Kindergärten mit Schlafbereichen
Einbaupflicht seit 23.07.2013 (Ăbergangsfrist: 31.12.2014)
Verantwortlichkeiten
Einbau: EigentĂźmer
Wartung: unmittelbarer Nutzer (z. B. Mieter)
Unsere Rauchmelder im Ăberblick
Optische Rauchwarnmelder
FĂźr Wohnungen, BĂźros und Schlafräume â bewährte und langlebige Technologie.
Vernetzbare Rauchmelder
Ideal fĂźr grĂśĂere Objekte oder Etagenwohnungen â alle Melder schlagen gleichzeitig Alarm.
Rauchmelder mit 10-Jahres-Batterie
Wartungsarm, langlebig und fĂźr Wohnbereiche empfohlen.
Funkrauchmelder
Perfekt bei schwierigen Gebäudestrukturen oder nachträglicher Ausstattung.
Häufig gestellte Fragen
Immer noch Fragen?
Wir beraten Sie gerne persĂśnlich â telefonisch, per Mail oder im direkten Gespräch.
Muss ich Rauchmelder installieren?
Ja, in Baden-WĂźrttemberg und Bayern besteht eine gesetzliche Einbaupflicht.
Wo mĂźssen Rauchmelder installiert werden?
In Schlafräumen, Kinderzimmern und Fluren zu Aufenthaltsräumen. In BW auch in Rettungswegen und bestimmten Einrichtungen.
Wie oft mĂźssen Rauchmelder gewartet werden?
Mindestens jährlich.
Darf ich Rauchmelder selbst montieren?
Ja, aber eine fachgerechte Installation wird empfohlen â insbesondere bei Vermietung oder dokumentationspflichtigen Gebäuden.